Ausbaustrecke

Starke Schiene für Franken
Foto: DB InfraGO AG / Claus Weber

Zuverlässiger

Mit zwei zusätzlichen Gleisen trennt die Bahn die schnellen und die langsamen Verkehre, schafft damit Kapazitäten für den Personenverkehr und sorgt für zuverlässige, pünktliche und noch schnellere Verbindungen.

Moderner

Alle Haltestellen entlang der Ausbaustrecke werden barrierefrei ausgebaut. Die Strecke wird mit modernster Technik ausgerüstet und gesichert. Großzügig ausgelegte, neue Brückenbauwerke und Unterführungen bieten mehr Platz für Fußgänger und Radfahrer.

Grüner

Mehr Kapazität für den Schienenverkehr leistet einen wichtigen Beitrag zu Umwelt- und Klimaschutz. Durch die Verlagerung des Verkehrs von der Straße auf die Schiene können jede Menge klimaschädliche Emissionen eingespart werden.

Streckenverlauf

Das Projekt

Die Ausbaustrecke Nürnberg–Bamberg ist Teil der Schnellfahrstrecke München–Berlin. Der Aus- und Neubau der Strecke von München nach Berlin ist auch bekannt unter dem Namen Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Nr. 8, kurz VDE 8. Die Hochleistungsstrecke wurde bereits 2017 in Betrieb genommen. Die Reisezeit zwischen München und Berlin konnte so auf etwa vier Stunden verkürzt werden.

Der viergleisige Ausbau der Strecke Nürnberg–Bamberg (kurz VDE 8.1) ist von Nürnberg Hauptbahnhof bis Fürth Hauptbahnhof und von Eltersdorf bis Forchheim abgeschlossen. Der Abschnitt von Nürnberg bis Fürth ist bereits 2011 komplett viergleisig mit zwei Fernbahn-, einem Regionalbahn- und einem S-Bahngleis in Betrieb gegangen. 2017 folgte die Inbetriebnahme des Abschnitts von Eltersdorf bis Baiersdorf. Ein Jahr später konnte die Strecke bis Forchheim in Betrieb genommen werden.

Zwei Lückenschlüsse stehen noch aus: Der Abschnitt von Forchheim bis südlich von Bamberg wird noch bis Mitte des Jahrzehnts etappenweise viergleisig ausgebaut. Unter anderem entsteht der neue Haltepunkt Forchheim Nord. Mehr Informationen hierzu finden Sie in den Übersichtskarten weiter unten auf dieser Seite.

Weiterhin werden zwischen Fürth Hauptbahnhof und Eltersdorf zusätzliche S-Bahn-Gleise gebaut. Der Haltepunkt Fürth Unterfarrnbach entsteht neu und wird dann Fürth-Klinikum heißen. Hier erfahren Sie mehr zum Projekt S-Bahn-Ausbau Nürnberg–Bamberg.

Bauabschnitte

    Auf dem 13,6 Kilometer langen Abschnitt zwischen Forchheim und Eggolsheim wird die bestehende zweigleisige, elektrifizierte Strecke auf vier Gleise erweitert. Auf zwei Gleisen werden dann Geschwindigkeiten bis 230 Kilometer pro Stunde möglich sein. Die beiden anderen Gleise sind für 160 Kilometer pro Stunde ausgelegt und werden weiterhin für den Regional-, S-Bahn- und Güterverkehr genutzt. Alle Haltestellen entlang der Strecke werden barrierefrei ausgebaut. In Forchheim entsteht der neue, zusätzliche S-Bahn-Haltepunkt Forchheim Nord. Großzügig ausgelegte, neue oder angepasste Brückenbauwerke und Unterführungen bieten mehr Platz für Fußgänger und Radfahrer. Insgesamt werden in diesem Abschnitt 14 Eisenbahnüberführungen (darunter Bahnbrücken und Durchlässe) und acht Straßen- bzw. Fußgängerbrücken erneuert. Die gesamte Strecke wird mit modernster Technik ausgerüstet und gesichert.

    Auf dem 10 Kilometer langen Abschnitt von Altendorf über Hirschaid bis Strullendorf südlich von Bamberg wird die bestehende zweigleisige, elektrifizierte Strecke auf vier Gleise erweitert. Auf den zwei äußeren Gleisen werden Geschwindigkeiten bis 230 Kilometer pro Stunde möglich sein. Die inneren Gleise sind für 160 Kilometer pro Stunde ausgelegt und werden weiterhin für den Regional-, S-Bahn- und Güterverkehr genutzt. Alle Haltestellen entlang der Strecke werden barrierefrei ausgebaut. Großzügig ausgelegte, neue oder angepasste Brückenbauwerke und Unterführungen bieten mehr Platz für Fußgänger und Radfahrer. Insgesamt werden in diesem Abschnitt zehn Eisenbahnbrücken und acht Straßen- bzw. Fußgängerbrücken erneuert. Die Strecke wird mit modernster Technik ausgerüstet und gesichert.

    Virtuelle Infoveranstaltung online ansehen

    Die letzte virtuelle Infoveranstaltung fand am 12. Mai 2022 von 18 Uhr bis 19:30 Uhr statt.

    An diesem Abend hat die neue Gesamtprojektleiterin Nicole Kumpfmüller-Böhm das Großprojekt "Bahnausbau Nürnberg-Bamberg" überblicksartig vorgestellt. Im Anschluss ist ihr Team auf die laufenden und noch anstehenden Baumaßnahmen entlang der Ausbaustrecke in den Abschnitten Forchheim-Eggolsheim und Altendorf-Hirschaid-Strullendorf eingegangen. In der zweiten Hälfte des Abends war dann Zeit für Ihre Fragen.

    Die Aufzeichnung der Veranstaltung ist unter diesem Link abrufbar. Die Präsentation steht in unserer Mediathek zum Download zur Verfügung.

    Falls noch Fragen offen geblieben sind, können Sie sich jederzeit gerne per E-Mail an uns wenden: info@bahnausbau-nuernberg-bamberg.de.

     

    Die letzte Infoveranstaltung fand im Mai 2022 statt.

    Fragen und Antworten

    Planung und Genehmigung
    Stimmt sich die Bahn mit den Kommunen entlang der Strecke ab?

    Die Bahn und die Kommunen entlang der Strecke stimmen ihre Planungen und Vorhaben frühzeitig miteinander ab. Die Städte und Gemeinden entlang der Ausbaustrecke konnten ihre Anliegen während der Planung einbringen. Auch während der Bauphase tauschen sich Bahn und Kommunen regelmäßig über den Fortschritt des Projekts aus.

    Welche Planungs- und Bauphasen gibt es grundsätzlich?

    Große Infrastrukturprojekte erfordern einen hohen Planungsaufwand. So wird sichergestellt, dass alle technischen, verkehrlichen, betrieblichen und finanziellen Aspekte berücksichtigt werden. Die unterschiedlichen Planungs- und Bauphasen (die sogenannten „Leistungsphasen 0 - 9") werden hier dargestellt:

    Was ist ein Planfeststellungsverfahren?

    Das Planfeststellungsverfahren (PFV) ist ein förmliches Verwaltungsverfahren. Hierbei wird erörtert, ob eine geplante Baumaßnahme rechtmäßig ist und in geplanter Form und geplantem Umfang umgesetzt werden darf. Dabei werden die Belange der Vorhabenträgerin (in diesem Fall die DB InfraGO AG), der verschiedenen Betroffenen (z.B. Anwohnende) und die öffentlichen Interessen der Allgemeinheit gegeneinander abgewogen. Alle Betroffenen haben die Möglichkeit, sich zu beteiligen. So sollen sich widersprechende Interessen ausgeglichen werden. Teil des PFV ist ein Anhörungsverfahren, das alle Betroffenen einbezieht. Wenn am Ende des Verfahrens ein Planfeststellungsbeschluss ergeht, kann gebaut werden.

    Für das Projekt "Ausbaustrecke Nürnberg–Bamberg" wurde das Planfeststellungsverfahren durch das Eisenbahn-Bundesamt (Außenstelle Nürnberg) geleitet. Die Planfeststellungsbeschlüsse ergingen 2016 (PFA 18/19 Forchheim–Eggolsheim) und 2021 (PFA 21 Altendorf–Hirschaid–Strullendorf).

    Wie läuft das Planfeststellungsverfahren ab?

    Die Anhörungsbehörde (hier das Eisenbahn-Bundesamt) prüft die eingereichten Planungsunterlagen der Vorhabenträgerin (hier die DB InfraGo AG) auf sämtliche rechtliche und technische Fragen, zum Beispiel die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zum Lärm- und Umweltschutz. Teil des Verfahrens ist auch ein Anhörungsverfahren, das alle Betroffenen miteinbezieht. Die Planungsunterlagen werden dabei in den betroffenen Kommunen entlang der Strecke öffentlich ausgelegt. Jede:r kann bei Bedarf Einwände in das Verfahren einbringen. Anschließend bezieht die Deutsche Bahn zu den Einwendungen Stellung und übergibt ihre Erwiderungen an die Anhörungsbehörde. In einem Erörterungstermin werden Einwendungen und Stellungnahmen gemeinsam besprochen. Auf Grundlage des Anhörungsverfahrens erlässt die Anhörungsbehörde dann eine abschließende Stellungnahme und den Planfeststellungsbeschluss. Berechtigte Einwendungen werden berücksichtigt und fließen in Form von Auflagen in den Beschluss ein. Der Beschluss ist die Baugenehmigung für die DB InfraGo AG. Weitere Infos zum Thema finden Sie auch auf den Seiten des Eisenbahn-Bundesamts.

    Warum dauert ein Planfeststellungsverfahren so lange?

    Ein bzw. mehrere Planfeststellungsverfahren für ein so großes Projekt wie die Ausbaustrecke Nürnberg-Bamberg sind aufwändige Verwaltungsverfahren und benötigen daher viel Zeit. Das liegt daran, dass große Infrastrukturvorhaben meist eine große Zahl an verschiedenen Betroffenheiten mit sich bringen. Allein durch die Menge und Komplexität der Einwendungen und Stellungnahmen dauert ein Planfeststellungsverfahren oft mehrere Jahre.

    Wann ist der Planfeststellungsbeschluss für den PFA 18/19 (Forchheim–Eggolsheim) ergangen und wo kann ich ihn einsehen?

    Sie können den 2016 ergangenen Planfeststellungsbeschluss für den PFA 18/19 auf der Seite des Eisenbahn-Bundesamts (EBA) einsehen. Hierzu ist 2020 für den Bereich Forchheim Nord ein Änderungsbeschluss ergangen. Dieser kann ebenfalls auf der Seite des EBA eingesehen werden.

    Wann ist der Planfeststellungsbeschluss für den PFA 21 (Altendorf–Hirschaid–Strullendorf) ergangen und wo kann ich ihn einsehen?

    Sie können den 2021 ergangenen Planfeststellungsbeschluss für den PFA 21 auf der Seite des Eisenbahn-Bundesamts (EBA) einsehen.

    Bau und Betrieb
    Wann gehen die letzten beiden Abschnitte der Ausbaustrecke in Betrieb?

    Wir wollen die letzten beiden Abschnitte der Ausbaustrecke Mitte des Jahrzehnts in Betrieb nehmen.

    Werden mit dem Ausbau alle Haltestellen entlang der Strecke barrierefrei?

    Ja, alle Haltestellen werden barrierefrei ausgebaut.

    Wie informiert die Bahn über anstehende Bauarbeiten?

    Lärmintensive Bauarbeiten und solche, die mit Strecken- und Straßensperrungen oder anderen Beeinträchtigungen einher gehen, werden auf dieser Webseite und gegenüber der Presse angekündigt. Anwohnende werden zusätzlich per Rundschreiben informiert. Darüber hinaus tauscht sich die Bahn regelmäßig mit den Kommunen entlang der Strecke aus und versorgt u.a. die Redaktionen der Amtsblätter mit entsprechenden Info-Schreiben. In unserem Infocontainer in Hirschaid steht ein Mitarbeiter der Bahn Interessierten Rede und Antwort (Donnerstag - Samstag, 12 Uhr - 18 Uhr; pandemiebedingt ggf. zeitweise geschlossen).

    Was ist eine Sperrpause und warum sind Sperrpausen nötig?

    Der Ausbau der Strecke Nürnberg - Bamberg erfolgt bevorzugt „unter dem rollenden Rad“. Das bedeutet, dass der Bahnverkehr während der Baumaßnahmen möglichst aufrecht erhalten wird. Einige Arbeiten erfordern es jedoch, dass Strecken teilweise oder voll gesperrt werden müssen. Dies ist beispielsweise bei Arbeiten an Eisenbahnbrücken, Weichen, an der Oberleitung und allgemein im Gleisbereich der Fall. Ganz ohne Streckensperrungen geht es also nicht. Für eine effiziente Planung werden Sperrpausen bereits Jahre im Voraus angemeldet. Anschließend erfolgt die deutschlandweite Koordination der einzelnen Maßnahmen. So werden doppelte Betroffenheiten vermieden. In den genehmigten Sperrpausen werden dann so viele Baumaßnahmen wie möglich parallel durchgeführt.

    Welche Baumaßnahmen sind im Bauabschnitt Forchheim-Eggolsheim im Jahr 2023 vorgesehen?

    In diesem Bauabschnitt werden heuer der Überholbahnhof Eggolsheim Süd und der S-Bahn-Haltepunkt Eggolsheim baulich fertiggestellt. Außerdem werden die Arbeiten an der neuen Piastenbrücke (SÜ FO 17) in Forchheim abgeschlossen. Die Brücke wird im Sommer 2023 für den allgemeinen Verkehr freigegeben. Auch die Fertigstellung der Eisenbahnbrücke an der Kreisstraße 1 (FO 1) ist für 2023 geplant. Weiterhin werden die Arbeiten an mehreren Durchlässe abgeschlossen (darunter EÜ Roßgraben, EÜ Mühlbach, EÜ Rinnigraben, EÜ Dietrich-Bonhoeffer-Straße). Die Arbeiten am neuen S-Bahn-Haltepunkt Forchheim Nord gehen weiter. Er wird bis Ende 2023 baulich fertiggestellt und soll Ende 2024 an die neue Personenunterführung angebunden und in Betrieb genommen werden. Die zweite Brücke über die A73 wird voraussichtlich im Sommer eingeschoben. Darüber hinaus finden ganzjährig Gleis- und Weichenbauarbeiten statt, sowie Arbeiten an der Leit- und Sicherungstechnik und den Schallschutzwänden.

    Welche Baumaßnahmen sind in den kommenden Jahren im Bereich Altendorf/Haltepunkt Buttenheim vorgesehen?

    In Altendorf werden östlich der bestehenden Bahngleise zwei zusätzliche Gleise gebaut. In den kommenden Jahren wird im Zuge dessen eine neue Straßenüberführung an der Staatsstraße St 2260 gebaut. Außerdem wird die Eisenbahnbrücke Jurastraße für den 4-gleisigen Ausbau angepasst. Der Haltepunkt Buttenheim wird barrierefrei umgebaut. Die Durchlässe am Lindlesgraben und am Deichselbach werden erneuert. Weiterhin wird die Leit- und Sicherungstechnik erneuert und es werden Schallschutzwände errichtet.

    Welche Baumaßnahmen sind in den kommenden Jahren im Bereich Hirschaid vorgesehen?

    In Hirschaid werden östlich der bestehenden Bahngleise zwei zusätzliche Gleise gebaut. Die Straßenüberführung Griesweg wird im Rahmen des 4-gleisigen Ausbaus angepasst. Die Eisenbahnüberführung auf Höhe der Maximilianstraße wird ebenfalls angepasst. Der Bahnhof Hirschaid wird barrierefrei ausgebaut und es entsteht eine neue Fußgängerunterführung. Die Straßenüberführung an der Staatsstraße St 2244 wird erneuert. Der Durchlass am Friesnitzgraben wird erneuert. Weiterhin wird die Leit- und Sicherungstechnik erneuert und es werden Schallschutzwände errichtet.

    Welche Baumaßnahmen sind im Bereich Strullendorf in den kommenden Jahren vorgesehen?

    In Strullendorf werden westlich der bestehenden Bahngleise zwei zusätzliche Gleise gebaut. In diesem Zusammenhang wird der Auweg auf der Höhe der Bahnanlage verbreitert. Der Bahnübergang Stockweg wird gesperrt und zurück gebaut. Der Haltepunkt Strullendorf wird barrierefrei ausgebaut. Die Fußgängerunterführung an der Bahnhofsstraße wird angepasst. Im Jahr 2022 bleibt die Westseite der Fußgängerunterführung gesperrt, die Umleitung erfolgt über die Ostseite. Im Jahr 2023 wird dann die Ostseite erneuert. Die Straßenüberführung "Gewerbeanbindung Nord" wird angepasst. Die Straßenbrücke an der Bundesstraße B 505 wird im Zuge des 4-gleisigen Ausbaus bis Ende 2023 erneuert. Die Durchlässe Zeegenbach und Möstenbach werden im Zuge des Ausbaus erneuert. Weiterhin wird die Leit- und Sicherungstechnik erneuert und es werden Schallschutzwände errichtet.

    Was ist der Unterschied zwischen einem Bahnhof, einem Haltepunkt und einer Haltestelle?

    Bahnhöfe sind gemäß der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) „Bahnanlagen mit mindestens einer Weiche, wo Züge beginnen, enden, ausweichen oder wenden dürfen". Ein Beispiel entlang der Ausbaustrecke ist der Bahnhof Forchheim. Haltepunkte sind „Bahnanlagen der freien Strecke ohne Weichen, wo Zugfahrten planmäßig halten, beginnen oder enden dürfen", zum Beispiel der Haltepunkt Buttenheim in Altendorf. Haltestellen sind „Abzweigstellen oder Anschlussstellen, die mit einem Haltepunkt örtlich verbunden sind", auf unserer Ausbaustrecke gibt es streng genommen keine Haltestellen. Der Begriff „Haltestelle" oder auch „Station" wird aber häufig umgangssprachlich für Bahnanlagen verwendet, die eigentlich Haltepunkte sind.

    Welche Rechte habe ich bei lärmintensiven Bauarbeiten?

    Wir informieren Sie rechtzeitig per Postwurfsendung über anstehende, lärmintensive Bauarbeiten. Der Ankündigung der Bauarbeiten können Sie auch die Nummer des „Lärmtelefons" entnehmen. Für den Fall, dass die Lärmbelästigungen über das vertretbare Maß hinausgehen, erreichen Sie unter dieser Nummer während der Bauarbeiten eine:n Ansprechpartner:in der Bauüberwachung.

    Sollten Sie nach Erhalt des Info-Schreibens für die Zeit der Bauarbeiten Ersatzwohnraum in Anspruch nehmen wollen, wenden Sie sich bitte bis eine Woche vor der Baumaßnahme an info@bahnausbau-nuernberg-bamberg.de. Bitte geben Sie Ihre Kontaktdaten und Ihre Adresse an. Wir prüfen dann, ob eine Berechtigung besteht und veranlassen alle weiteren Schritte. Die Buchung erfolgt ausschließlich durch die DB InfraGO AG.

    Wieso wird neben dem geplanten Autobahnanschluss Buttenheim weiterhin die Brücknerstraße in Altendorf umfangreich ausgebaut?

    Die Brücknerstraße wird ausgebaut, um die ursprüngliche Wegebeziehung nach dem Bahnausbau wieder herzustellen. Hierzu ist die Vorhabenträgerin DB InfraGO AG verpflichtet. Der Autobahnanschluss ist ein hiervon unabhängiges Projekt des Staatlichen Bauamts Bamberg.

    Warum werden beim Bau von Durchlässen (z.B. Lindlesgraben und Friesnitzgraben) nicht gleich Fußgänger-Querungen mitgebaut?

    Wenn eine Kommune den Neubau einer zusätzlichen Querung im Rahmen eines Ausbauprojekts entlang der Strecke wünscht, kann sie dieses Verlangen in die Planungen mit der Bahn einbringen. Im Fall der genannten Durchlässe wurde dieser Wunsch nicht in die Planungen eingebracht.

    Für welchen Verkehr wird der Auweg in Strullendorf nach dem Bahnausbau frei gegeben?

    Die Eisenbahnüberführung Auweg wird auf der Westseite um zwei Gleise erweitert. Die Wegebeziehung wird wie im Bestand erhalten. Der Auweg wird für den Fuß- und Radverkehr freigegeben.

    Wird die Wegebeziehung des bahnbegleitenden Weges von Altendorf über Hirschaid nach Strullendorf beibehalten?

    Die Wegebeziehung des bahnbegleitenden Weges wird beibehalten.

    Schallschutz
    Welche Schallschutzmaßnahmen sind entlang der Strecke geplant?

    Beim Neubau sowie der wesentlichen baulichen Änderung von Strecken müssen zur Lärmvorsorge Schallschutzmaßnahmen umgesetzt werden. So wird dafür gesorgt, dass der Lärmpegel die Grenzwerte der 16. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) nicht übersteigt. Entlang der Ausbaustrecke Nürnberg - Bamberg sind Schallschutzwände und passive Schallschutzmaßnahmen entsprechend der jeweiligen Schallgutachten vorgesehen.

    Was ist der Unterschied zwischen aktivem und passivem Schallschutz?

    Aktive Schallschutzmaßnahmen kommen direkt an der Strecke zum Einsatz. Zu den aktiven Maßnahmen zählen Schallschutzwände, Schienenstegdämpfer, das "Besonders überwachte Gleis“ und unsere "Flüsterbremsen". Beim "besonders überwachten Gleis" wird das Gleis in einem besonderen Verfahren geschliffen. So entsteht weniger Schall an der Quelle – zwischen Rad und Schiene. Flüsterbremsen aus Verbundstoffen reduzieren das Rollgeräusch deutlich. Durch die vollständige Umrüstung aller Güterwagen von DB Cargo auf Flüsterbremsen wurde der Schienenverkehrslärm im Vergleich zum Jahr 2000 bereits halbiert.

    Passive Maßnahmen kommen zum Einsatz, wenn aktiver Schallschutz nicht möglich ist oder nicht ausreicht. Ein Beispiel sind Schallschutzfenster.

    Welche Grenzwerte gelten für den Schallschutz?

    Grundlage für den Schallschutz ist die 16. Bundes-Immissions-Schutz-Verordnung (16. BImSchV). Sie regelt die Anspruchsberechtigungen auf Schallschutzmaßnahmen. In reinen Wohngebieten müssen beispielsweise tagsüber Immissionswerte von 59 Dezibel (db(A)) eingehalten werden, in der Nacht 49 db(A).

    Grafik "Imissionsgrenzwerte"
    Wie hoch werden die Schallschutzwände in Eggolsheim und Forchheim?

    Die detailllierte Ausführung der Schallschutzwände kann dem Planfeststellungsbeschluss entnommen werden (Abschnitt 8.8.1.1., S.56 - 59). Ihre Lage ist zusätzlich auf dieser Webseite in der Übersichtskarte BA 18/19, weiter oben, schematisch dargestellt.

    Wie hoch werden die Schallschutzwände in Altendorf, Hirschaid und Strullendorf?

    Die detailllierte Ausführung der Schallschutzwände kann dem Planfeststellungsbeschluss entnommen werden (Abschnitt A 4.4.1, S.43 - 44). Ihre Lage ist zusätzlich auf dieser Webseite in der Übersichtskarte BA 21, weiter oben, schematisch dargestellt.

    Werden die Bürger:innen in die Gestaltung der Schallschutzwände eingebunden?

    Die Bahn und die Kommunen standen vor und während des Planfeststellungsverfahrens in enger Abstimmung miteinander. In der Regel haben sich die Kommunen jeweils für eine der drei Gestaltungsvarianten entschieden, die durch den Bund gefördert werden. Eine Beteiligung bei der Gestaltung ist in diesem Fall nicht vorgesehen. Die genaue Ausführung kann den Planfeststellungsbeschlüssen entnommen werden.

    Wann werden die Schallschutzwände errichtet?

    Wir sind bestrebt, die Schallschutzwände möglichst früh umzusetzen, um Anwohnende bestmöglich vor Immissionen zu schützen. Komplexe Bauabläufe, die aufeinander abgestimmt werden müssen, und begrenzter Platz auf den Baustellen führen jedoch dazu, dass manche Schallschutzwände erst im Laufe der Bauphase errichtet bzw. vervollständigt werden können.

    Wie groß ist der Abstand zwischen Schallschutzwand und Privatgrundstück?

    Für eine optimale Schutzwirkung müssen die Schallschutzwände direkt an der Bahnstrecke im Bereich der Oberleitungsmaste liegen. Entlang der Ausbaustrecke ist ein deutlicher Abstand zwischen Schallschutzwand und privaten Grundstücken sichergestellt. Nur in Ausnahmefällen werden Schallschutzwände auf der Grenzbebauung zwischen Bahn und benachbarten Grundstücken errichtet.

    Wer hat Anrecht auf passiven Schallschutz und wie ist der Ablauf?

    Den Planfeststellungsbeschlüssen für die jeweiligen Streckenabschnitte (siehe auch: Planung und Genehmigung) kann entnommen werden, wo Anrecht auf passive Schallschutzmaßnahmen besteht. Die Anwohnenden werden von dem durch die DB InfraGO AG gebundenen Ingenieursbüro kontaktiert, um einen Termin zur Begutachtung zu vereinbaren. Das Gutachten wird den Anwohnenden einige Wochen nach Begutachtung zugestellt. Dann erfolgen die nächsten Schritte entsprechend dem hier skizzierten Ablauf:

    Wen kann ich bei Fragen zum passiven Schallschutz kontaktieren?

    Bei Fragen zu passiven Schallschutzmaßnahmen in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung wenden Sie sich bitte direkt per E-Mail an: abs-nuernberg@tuvsud.com.

    Postadresse:
    TÜV SÜD Industrie Service GmbH
    IS-US3-STG
    Gottlieb-Daimler-Str. 7, 70794 Filderstadt

    Wer hat in Eggolsheim und Forchheim Anrecht auf passiven Schallschutz?

    Dem Planfeststellungsbeschluss kann entnommen werden, wo Anrecht auf passive Schallschutzmaßnahmen besteht (Abschnitt 8.8.1.2. Passiver Schallschutz).

    Wer hat in Altendorf, Hirschaid und Strullendorf Anrecht auf passiven Schallschutz?

    Dem Planfeststellungsbeschluss kann entnommen werden, wo Anrecht auf passive Schallschutzmaßnahmen besteht (Abschnitt A.4.4. Immissionsschutz).

    BA 21: Sachverständiger für Lärm-und Erschütterungsschutz (Immissionsschutzbeauftragter)

    Herr Udo Lenz

    FCP IPU GmbH

    Ladenspelderstraße 61, 45147 Essen

    pfa21@fcp-ibu.de

    Natur und Umweltschutz
    Wie werden Natur und Umwelt geschützt und mögliche Auswirkungen des Bauprojekts auf Natur und Umwelt minimiert?

    Bei der Planung von Infrastrukturprojekten werden die möglichen Auswirkungen der Baumaßnahmen auf Natur und Umwelt genau untersucht. Fachleute bewerten sie und entwickeln bei Bedarf regulierende Ausgleichsmaßnahmen. Dieses Vorgehen wird durch zahlreiche Gesetze geregelt und sichergestellt. Für das Projekt "Ausbaustrecke Nürnberg–Bamberg" wurden in der Planungsphase umfangreiche Umweltverträglichkeitsuntersuchungen durchgeführt. Dabei wurden die Auswirkungen auf Menschen und ihre Gesundheit ebenso berücksichtigt, wie die auf Flora und Fauna, Gewässer, Böden und Kulturgüter. Wenn wir den Verlust an Lebensräumen für Tiere und Pflanzen nicht vor Ort kompensieren können, ersetzen wir diese Lebensräume an anderer Stelle gleichwertig. Hierzu stimmt sich die Bahn eng mit den örtlichen Umweltbehörden ab. Die Bahn erwirbt die Kompensationsflächen und sichert ihren Erhalt so dauerhaft.

    Welche konkreten Ausgleichsmaßnahmen werden im Abschnitt Forchheim–Eggolsheim (PFA 18/19) ergriffen?

    Im Abschnitt Forchheim–Eggolsheim hat die Deutsche Bahn verschiedene Artenschutz- und Ausgleichsmaßnahmen ergriffen.

    Unter anderem wurden südlich von Forchheim neue Lebensräume für Zauneidechsen und zusätzliche Laichgebiete für Amphibien geschaffen. Für die Zeit des Baus wurden rund um Forchheim besondere Ausweichstrukturen für bodenbrütende Feldvögel eingerichtet, in denen die Vögel vor Fressfeinden geschützt brüten können.

    Sämtliche Bäume entlang der Strecke werden vor einer Rodung auf Fledermäuse untersucht. Für den Fall, dass ein Baum von Fledermäusen bewohnt ist, werden die betreffenden Baumabschnitte nach der Rodung nicht sofort abtransportiert, sondern verbleiben lange genug vor Ort, sodass die Fledermäuse ihre Höhlen verlassen können. Alternativ werden die Baumteile an geeignete Stellen gebracht und die Fledermäuse auf diese Weise umgesiedelt. Zusätzlich wurden rund 50 unterschiedliche Fledermauskästen installiert (Sommer- und Winterhöhlen).

    Des Weiteren werden entlang der Bahngleise mehr als vier Hektar Böschung mit einer standortgerechten Gräser-Kräuter-Mischung aus der Region begrünt. Bei diesen Anpflanzungen handelt es sich um eine bunte Mischung aus Blumen, Gräsern und Kräutern, die einen idealen Lebensraum für Insekten aller Art bietet.

    Weiterhin wurden zwischen Forchheim und Eggolsheim knapp sieben Hektar Ausgleichsflächen geschaffen. Diese wurden mit heimischen Bäumen und Sträuchern wiederaufgeforstet, darunter Schlehdorn, Weißdorn, Wildrosensträucher, Haselsträucher, Bergahorn, Rot- und Hainbuchen.

    Welche konkreten Ausgleichsmaßnahmen werden im Abschnitt Altendorf–Hirschaid–Strullendorf (PFA 21) ergriffen?

    Im Abschnitt Altendorf – Hirschaid – Strullendorf hat die Deutsche Bahn verschiedene Ausgleichsmaßnahmen ergriffen. Unter anderem haben wir den rund 18 Hektar großen, ehemaligen Steinbruch Ludwag in Scheßlitz erworben. In Zusammenarbeit mit den Naturschutzbehörden wurde ein Pflege- und Entwicklungskonzept für das Gebiet erarbeitet. Durch gezielte Pflegemaßnahmen wie die Entbuschung und Beweidung wird dieser wertvolle Lebensraum nachhaltig verbessert und dauerhaft gesichert. Hiervon profitieren zahlreiche Pflanzen- und Tierarten, darunter verschiedene Enzianarten, Libellen, Zauneidechsen, der Uhu und die Heidelerche.

    Weiterhin wurden bei Altendorf westlich der Bahngleise wertvolle Magerwiesen geschaffen. Magerwiesen leisten einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt, denn sie beherbergen viele bedrohte Pflanzenarten. Die bunte Mischung aus Blumen, Gräsern und Kräutern bietet einen idealen Lebensraum für Insekten aller Art.

    In Hirschaid und Strullendorf forstet die Deutsche Bahn rund 2,5 Hektar bestehende Monokulturen (hier meist Kiefernwälder) mit standorttypischen Laubbäumen auf. Dadurch erhöht sich die Artenvielfalt in diesem Bereich und es kann sich wieder eine standorttypische Vegetation entwickeln. Insgesamt pflanzt die Bahn hier rund 30.000 Bäume.

    Wie können die durch den Bau verursachten CO2-Emissionen ausgeglichen werden?

    Der Streckenausbau erleichtert und beschleunigt die Verlagerung des Verkehrs von der Straße auf die Schiene und entlastet dadurch die Umwelt. Über den gesamten Lebenszyklus gesehen, werden die durch den Bau verursachten Emissionen durch eingesparte CO2-Emissionen deutlich ausgeglichen.
    Siehe auch: Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen des Projekts.

    Wo und wie wird der Boden zwischengelagert, der für die Baumaßnahmen abgetragen wird?

    Die Zwischenlagerung von Boden ist gemäß strengen Richtlinien geregelt, die aus den Vorgaben des Bundesbodenschutzgesetzes abgeleitet werden. Sie stellen sicher, dass wertvoller Oberboden und seine Mikroorganismen geschützt und gleichzeitig der Nährstoffeintrag auf die Lagerflächen verhindert wird. Boden, der für die Baumaßnahmen abgetragen werden muss, wird markiert, untersucht, beschrieben und in einem digitalen System erfasst. Wann immer möglich, wird der Boden vor Ort gelagert. Er wird außerdem stets auf Flächen gelagert, die nach unten hin abgedichtet sind. Der Boden wird während der Lagerung begrünt. Die Durchwurzelung verhindert das Austrocknen des Bodens und die Abtragung.

    Wie wird das Grundwasser während und nach den Bauarbeiten entlang der Strecke geschützt?

    Um das Wasserökosystem im Gebiet zu schützen, untersucht die Bahn vor, während und nach der Baumaßnahme regelmäßig Qualität und Stand des Grundwassers entlang der Strecke. Diese Maßnahme stellt auch sicher, dass die Wasserqualität von Gewässern entlang der Strecke nicht beeinträchtigt wird.

    Die Versickerungseinrichtungen entlang der Strecke sind gemäß strenger Wasserrahmenrichtlinien und den Vorgaben des Wasserwirtschaftsamtes Kronach konzipiert. Wenn Regenwasser auf der Bahnanlage versickert, gelangt es in die sogenannte „belebte Bodenzone“. Das bedeutet, dass die Versickerungsbereiche mit belebtem Oberboden angereichert werden. Dieser Boden filtert das Wasser und bindet Schadstoffe, die dann nicht in das Grundwasser gelangen können. Während der Bauarbeiten für Ingenieurbauwerke mit tieferen Untergrundeingriffen schützen darüber hinaus sogenannte „Spundwände“ das Grundwasser vor Verunreinigung. Durch diese Wände wird Baugrube abgedichtet und das Grundwasser im Bereich der Baugrube temporär abgesenkt.

    Entlang der Strecke gibt es einige hochwassersensible Bereiche. Erhöht der Streckenausbau die Hochwassergefahr?

    Die Hochwassergefahr erhöht sich durch den Streckenausbau nicht. Im Bereich von Überschwemmungsgebieten werden bzw. wurden entsprechende Maßnahmen umgesetzt. Hierzu gehören Mulden und Renaturierungsmaßnahmen sowie Durchlässe. Die Abschnitte im Bereich des Baufelds werden nach der Baumaßnahme in den Ursprungszustand wiederhergestellt bzw. renaturiert.

    Zukünftige Verkehre
    Wie viele und welche Züge werden zukünftig auf dem letzten Ausbauabschnitt Forchheim–Bamberg (PFA 18/19 - 21) fahren?

    Laut der Zugzahlenprognose des Bundesverkehrswegeplans 2030 (BVWP) werden auf der Strecke 254 Züge tags (6 bis 22 Uhr) und 142 Züge nachts (22 bis 6 Uhr) fahren. Davon tagsüber 50 Fernverkehrszüge, 42 Regionalbahnen, 28 S-Bahnen, 134 Güterzüge. Für den Nachtverkehr sind 6 Fernverkehrszüge, 8 Regionalbahnen, 10 S-Bahnen und 118 Güterzüge prognostiziert. Der BVWP wurde 2017 im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums (BMVI) erstellt. Die Prognosezahlen werden regelmäßig angepasst, etwa wenn Nahverkehrsgesellschaften neue Angebotskonzepte entwickeln oder sich die konjunktureller Lage ändert.

    Mit welcher Geschwindigkeit werden die Züge fahren?

    Die beiden inneren Gleise sind für 160 Kilometer pro Stunde ausgelegt und werden für den Regional-, S-Bahn- und Güterverkehr genutzt. Die Güterzüge erreichen hier eine Höchstgeschwindigkeit von 100 Kilometer pro Stunde. Auf den zwei äußeren Gleisen werden Fernverkehrszüge mit Geschwindigkeiten bis 230 Kilometer pro Stunde fahren.

    Seit dem Fahrplanwechsel 2020/2021 sind laute Güterzüge auf deutschen Schienen verboten. Werden trotzdem laute Güterzüge auf der Strecke fahren?

    Die Bahn hat durch die vollständige Umrüstung aller Güterwagen von DB Cargo den Schienenverkehrslärm im Vergleich zum Jahr 2000 bereits halbiert. Seit dem Fahrplanwechsel 2020/2021 sind laute Güterzüge auf deutschen Schienen verboten. Güterzüge, die nicht entsprechend umgerüstet sind, dürfen nur noch mit deutlich reduzierter Geschwindigkeit das deutsche Streckennetz passieren. Die Betreiber werden mit einer Geldstrafe belegt.

    Ist die geplante Ausbaustrecke mit dem Deutschlandtakt vereinbar?

    Der Bund plant mit dem Deutschlandtakt ein bundesweit abgestimmtes Taktangebot im Schienenpersonenfernverkehr. Mit deutschlandweit konsequent aufeinander abgestimmten Anschlüssen werden mehr Reiseverbindungen und kürzere Umsteige- und Reisezeiten möglich. Durch die beiden zusätzlichen Gleise auf der Ausbaustrecke Nürnberg–Bamberg kann der Fernverkehr von Regional-, S-Bahn- und Güterverkehr getrennt werden. Die Umsetzung des Deutschlandtaktes wird so gefördert.

    Grunderwerb
    Wofür werden Flächen benötigt?

    Die Bahn baut mit dem Ziel, den Verkehr von der Straße auf die klimafreundliche Schiene zu verlagern. Unsere Projekte dienen dem Ausbau, Erhalt und der Verbesserung der Eisenbahninfrastruktur in ganz Deutschland. Ganz konkret werden dazu neue Gleise verlegt und Weichen eingebaut, Oberleitungen gespannt, Brücken, Stellwerke und Umspannwerke gebaut, Lärmschutzwände errichtet, Ausgleichsflächen geschaffen und vieles mehr. Dafür werden Flächen benötigt. Bei der Planung und Umsetzung dieser Maßnahmen achten wir darauf, dass wir den Flächenverbrauch auf das zwingend erforderliche Maß begrenzen. Übrigens: Der Flächenbedarf von Bahnstrecken ist dabei deutlich geringer als zum Beispiel der von Autobahnen.

    Welche Arten der Flächeninanspruchnahme gibt es?

    Bei der Inanspruchnahme von Flächen werden verschiedene Arten unterschieden:

    • Erwerb von Flächen zu Eigentum
    • Sicherung von Nutzungsrechten im Grundbuch
    • Vorübergehende Inanspruchnahme während der Bauzeit.

    Erworben werden Flächen, die für das Infrastrukturprojekt notwendig sind – zum Beispiel für Gleisanlagen, Haltestellen, Versickerungsbecken oder Rettungswege. Zusätzlich werden Flächen für das Verlegen von Straßen und Gewässern erworben.

    Wenn kein Eigentum für die Deutsche Bahn erforderlich ist, werden im Grundbuch nur die Nutzungsrechte eingetragen und mit Dienstbarkeiten bestimmte Rechte geregelt. Die Eigentumsverhältnisse an den Grundstücken ändern sich hierbei nicht. Außerdem werden im Grundbuch eingetragen: Geh- und Fahrrechte entlang der Strecke, Rettungswege sowie Rettungsplätze für die örtliche Feuerwehr.

    Für die Durchführung der Bauarbeiten werden Flächen für Wege und Baustelleneinrichtung benötigt. Diese Flächen werden vorübergehend angemietet und nach Abschluss der Bauarbeiten wieder hergerichtet und zurückgegeben.

    Wann und wie wird informiert?

    Die Deutsche Bahn informiert schon in frühen Planungsphasen über ihre Bauprojekte. Im Planfeststellungsverfahren werden sowohl die privaten als auch die öffentlichen Interessen mit den Planungen der Bahn abgestimmt (siehe auch: „Planung und Genehmigung"). Das Verfahren endet nach Abwägung aller Interessen mit einem Planfeststellungsbeschluss durch das Eisenbahn-Bundesamt. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens liegen in den von dem Bauvorhaben betroffenen Gemeinden die Planfeststellungsunterlagen vier Wochen öffentlich aus. Auch der Grunderwerbsplan und das Grunderwerbsverzeichnis sind Bestandteil dieser Unterlagen. Ihnen kann entnommen werden, welche Grundstücke für welche Zwecke in Anspruch genommen werden.

    Wie laufen die Verhandlungen zwischen der Deutschen Bahn und den Grundstückseigentümer:innen ab?

    Die DB InfraGO AG bzw. ihr beauftragter Dienstleister nehmen rechtzeitig mit den betroffenen Grundstückseigentümer:innen bzw. Pächter:innen Kontakt auf. Ziel ist eine einvernehmliche vertragliche Regelung. Die Deutsche Bahn bietet dafür entsprechende privatrechtliche Verträge an.

    Was bietet die DB an?

    Die Höhe der Zahlungen orientiert sich am durchschnittlichen Preis der betroffenen Fläche, dem sogenannten „Verkehrswert". Dieser wird von einer/einem unabhängigen Sachverständigen in einem Gutachten ermittelt. Bei landwirtschaftlichen Betrieben bzw. Gewerbebetrieben werden betriebliche Sonderwerte berücksichtigt. Wenn zusammenhängende landwirtschaftliche Flächen durch die Bahnanlage getrennt werden, wird das ebenfalls berücksichtigt. Wenn Pachtflächen entfallen, werden auch Pächter von landwirtschaftlichen Flächen und Gewerbebetrieben entschädigt.

    Für die Belastung des Grundstücks mit Dienstbarkeiten wird eine einmalige Zahlung geleistet. Für die vorübergehende Nutzung von Flächen durch die Deutsche Bahn werden angemessene Ausgleichszahlungen geleistet, die sich am eingetretenen Erwerbsverlust orientieren.

    Was passiert, wenn keine vertragliche Regelung zustande kommt?

    Die Erfahrung zeigt aber, dass in fast allen Grundstücksfragen eine einvernehmliche Regelung getroffen werden kann. Das ist unser erklärtes Ziel. Wir streben eine vertragliche Regelung mit allen betroffenen Grundstückseigentümer:innen und Pächter:innen an. Gelingt dies in Einzelfällen nicht, so sieht das Allgemeine Eisenbahngesetz eine Enteignung gegen Entschädigung vor. Grundlage dafür ist der Planfeststellungsbeschluss. Die Deutsche Bahn ist darüber hinaus berechtigt, Grundstücke bereits vor Abschluss eines Enteignungsverfahrens im Rahmen der vorzeitigen Besitzeinweisung in Anspruch zu nehmen.

    Beweissicherung
    Wo kann ich einsehen, ob bei mir eine Beweissicherung vorgesehen ist?

    Den Planfeststellungsbeschlüssen (siehe auch: „Planung und Genehmigung") kann entnommen werden, für welche Gebäude eine Beweissicherung vorgesehen ist.
    PFA 18/19: Abschnitt 8.8.2. Betriebsbedingte Erschütterungen
    PFA 21: Abschnitt A.4.11.3 Beweissicherung

    Wann findet die Beweissicherung statt?

    Die Beweissicherung entlang der Strecke findet baubegleitend statt und erfolgt im kurzen zeitlichen Abstand vor der Bautätigkeit. Berechtigte Anwohnende werden von der DB InfraGO AG (bzw. der ausführenden Firma) direkt kontaktiert.

    Erhalte ich Einsicht in das Gutachten der Beweissicherung?

    Ja. Den Anwohnenden wird ca. sechs bis acht Wochen nach Begutachtung des Gebäudes eine Kopie des Gutachtens durch die DB InfraGO AG postalisch zugestellt.